Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BAUR WohnFaszination GmbH (nachfolgend „BAUR“) und ihren Kunden. Sie gelten für Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute gleichermaßen.
1.2. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Holzbau, Innenausbau, Planung, Fertigung, Lieferung, Montage sowie Generalunternehmerleistungen sowie für Bestellungen im Online-Shop oder über elektronische Kommunikationsmittel.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BAUR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Angebote von BAUR sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
1.5. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie nicht durch diese AGB abgeändert wird.
1.6. Für Verträge mit Unternehmern, Kaufleuten, Lieferanten und Subunternehmern gelten diese AGB ausschließlich.
1.7. Bei Widersprüchen zwischen VOB/B und diesen AGB gehen diese AGB vor, soweit gesetzlich zulässig.
1.8. Subunternehmer verpflichten sich zur Einhaltung aller technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben von BAUR.
2. Online-Angebote und Produktdarstellung
2. 1. Online dargestellte Produkte, Abbildungen, Renderings, Muster und Preisangaben dienen der Veranschaulichung. Abweichungen in Farbe, Struktur, Maß oder Material (insbesondere bei Naturprodukten wie Holz, Stein oder Stoffen) sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
2.2. Online genannte Preise sind unverbindliche Richtpreise. Maßgeblich sind ausschließlich die individuell erstellten und schriftlich bestätigten Angebote von BAUR.
2.3. Eine automatisierte Bestellbestätigung stellt keine Auftragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
1.3. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung, Transport, Montage, Entsorgung und Versicherung werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
2.3. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss sind beide Parteien berechtigt, eine Anpassung der Preise zu verlangen, wenn sich dokumentierte Lohn-, Material- oder Energiekosten um mehr als 5 % verändern.
3.3. Steigen Materialpreise für Holz, Metall oder andere relevante Baustoffe aufgrund von Marktengpässen oder Lieferkettenstörungen erheblich, ist BAUR berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.
3.4. Zahlungsplan, sofern nicht anders vereinbart:
• 40 % bei Auftragserteilung
• 50 % vor Produktionsbeginn
• 10 % nach Abnahme
3.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3.6. Verzugszinsen:
• Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz
• Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
3.7. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.8. BAUR kann Vorkasse oder eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft verlangen, insbesondere bei Großprojekten, Neukunden, Auslandsbezug oder Bonitätsrisiken.
3.9. Für Bau- und Montageleistungen gelten Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB.
3.10. Bei Zahlungsverzug ist BAUR berechtigt, Arbeiten einzustellen; Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
3.11. Subunternehmer erhalten Abschlagszahlungen nur nach prüffähiger Rechnungsstellung und Vorlage aller erforderlichen Nachweise.
4. Planungsleistungen und Vergütung
4.1. BAUR erbringt Planungsleistungen (z. B. Entwürfe, CAD-Zeichnungen, 3D-Modelle, statische Vorbemessungen, Materialkonzepte, technische Detailplanungen) ausschließlich gegen Vergütung.
4.2. Die Höhe der Planungskosten ergibt sich aus dem Angebot oder einer gesonderten Planungsvereinbarung.
4.3. Erfolgt keine Beauftragung des Bau- oder Lieferprojekts, sind die angefallenen Planungskosten vollständig zu bezahlen.
4.4. Bei späterer Beauftragung werden die Planungskosten vollständig oder anteilig auf den Projektpreis angerechnet, sofern dies vereinbart wurde.
4.5. Alle Planungsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BAUR. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Vergütung eingeräumt.
4.6. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Wettbewerber, ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
4.7. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe ist BAUR berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen.
5. Lieferung, Montage und Bauablauf
5.1. Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW nach Incoterms), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.2. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Materialengpässe oder behördliche Maßnahmen verlängern Liefer- und Montagefristen angemessen.
5.3. Der Kunde stellt eine bezugsfertige, saubere, trockene und beheizte Baustelle sicher. Vorarbeiten (Elektro, Sanitär, Boden, Trockenbau etc.) müssen abgeschlossen sein.
5.4. Der Kunde sorgt für freie Zufahrt, Entlade- und Lagerflächen sowie Strom- und Wasseranschlüsse.
5.5. Verzögerungen aufgrund fehlender bauseitiger Voraussetzungen gelten als Behinderung. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
5.6. BAUR ist berechtigt, Teillieferungen und Teilmontagen vorzunehmen.
5.7. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit Ablieferung auf der Baustelle oder am vereinbarten Lagerort auf den Kunden über, auch wenn keine unmittelbare Montage erfolgt.
5.8. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Anlieferung aufgrund fehlender bauseitiger Voraussetzungen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
5.9. Erfolgt die Montage durch vom Kunden beauftragte Dritte oder durch bauseitige Fremdgewerke, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Bauteile mit Bereitstellung am Montageort auf den Kunden über. BAUR haftet in diesen Fällen ausschließlich für die Mangelfreiheit der gelieferten Bauteile, nicht jedoch für Montagefehler oder Folgeschäden.
5.10. Bei GU-Leistungen geht die Gefahr für alle von BAUR koordinierten Gewerke mit der jeweiligen Teilabnahme oder – sofern eine solche nicht erfolgt – mit der Ingebrauchnahme des jeweiligen Gewerks auf den Auftraggeber über.
5.11. Subunternehmer tragen die Gefahr für ihre eigenen Lieferungen und Leistungen bis zur Abnahme durch BAUR. Schäden, die durch Subunternehmer oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, gehen nicht zu Lasten von BAUR.
6. Nachträge, Zusatzleistungen und Änderungen
6.1. Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Arbeiten oder bauseitige Anpassungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
6.2. BAUR ist berechtigt, für Zusatzleistungen gesonderte Vergütung zu verlangen.
6.3. Änderungen führen zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Preisen.
6.4. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden berechtigen BAUR zur Berechnung des Mehraufwands.
6.5. Nachträge sind nach § 650c BGB bzw. § 2 VOB/B zu vergüten.
6.6. BAUR kann bei geänderten Ausführungsbedingungen eine angemessene Bauzeitverlängerung verlangen.
7. Abnahme
7.1. Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
7.2. Teilabnahmen sind für abgeschlossene Gewerke zulässig.
7.3. Wird die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb von 12 Tagen abgenommen, gilt sie als abgenommen.
7.4. Die Ingebrauchnahme gilt als Abnahme.
7.5. Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
7.6. Bei B2B-Projekten gilt eine fiktive Abnahme auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 6 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige prüft.
7.7. Subunternehmerleistungen werden erst nach vollständiger Mängelbeseitigung und Vorlage aller Dokumentationen abgenommen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. BAUR behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
8.2. Eine Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung ist ohne Zustimmung unzulässig.
8.3. Bei Weiterverkauf tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an BAUR ab.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Für Verbraucher gelten folgende Verjährungsfristen:
• bewegliche Sachen: 2 Jahre
• Bauwerke: 5 Jahre
9.2. Für Unternehmer gelten folgende Fristen:
• bewegliche Sachen: 1 Jahr
• Bauleistungen nach VOB/B: 4 Jahre
9.3. BAUR leistet nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen stehen dem Kunden Rücktritt oder Minderung zu.
9.4. Materialtypische Abweichungen (Farbe, Struktur, Maserung) sind kein Mangel.
9.5. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.6. Die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9.7. BAUR haftet nicht für bauseitige Vorleistungen oder Planungsfehler Dritter.
9.8. BAUR haftet nicht für Schäden aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers.
9.9. Bei Montage durch Dritte haftet BAUR nur für die gelieferten Bauteile, nicht für Montagefehler.
9.10. Subunternehmer haften für ihre Leistungen nach gesetzlichen Vorschriften sowie nach VOB/B; Rückgriffansprüche bleiben unberührt.
9.11. Bei GU-Leistungen haftet BAUR nur für eigene Gewerke und die von BAUR beauftragten Subunternehmer, nicht für bauseitige Fremdgewerke.
9.12. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, BAUR handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
10. Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen
10.1. Verbraucher haben bei Online-Bestellungen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
10.2. Der Widerruf ist zu richten an:
BAUR WohnFaszination GmbH
Gewerbegebiet Tiefenhäusern 2, D-79862 Höchenschwand
E-Mail: info@baur-bwf.de
10.3. Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.
11. Datenschutz und Urheberrechte
11.1. BAUR verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und den nationalen Datenschutzgesetzen.
11.2. An Zeichnungen, Entwürfen, Renderings, Plänen und Mustern behält BAUR sämtliche Eigentums- und Urheberrechte.
11.3. Eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
11.4. Digitale Modelle (CAD, BIM, 3D) bleiben geistiges Eigentum von BAUR.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Gerichtsstand für Unternehmer ist Waldshut-Tiengen.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.